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   BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18   

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BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18 (https://dejure.org/2019,26528)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2019 - 5 PB 7.18 (https://dejure.org/2019,26528)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 (https://dejure.org/2019,26528)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Erfolglose Rechtsbeschwerde; Teilnahme gestellter Beschäftigter an der Personalratswahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalvertretungssachen - und der übergangene Beweisantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde in Personalvertretungssachen - und der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde in Personalvertretungssachen - und der Zulassungsgrund der Divergenz

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.09.2015 - 5 P 12.14

    Beteiligtenfähigkeit des Wahlvorstandes; Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
    Die Beschwerde macht insoweit (jedenfalls sinngemäß) geltend, dass in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2015 - 5 P 12.14 - der Rechtssatz aufgestellt sei, die Wahlberechtigung zum Personalrat nach § 13 BPersVG setze eine (fort-)bestehende Dienststellenzugehörigkeit voraus, für die es auf die Eingliederung des Beschäftigten in die Dienststelle ankomme, die durch eine tatsächliche Arbeitsaufnahme innerhalb der Arbeitsorganisation der Dienststelle und die Erfüllung öffentlicher Aufgaben nach Weisung des Dienststellenleiters gekennzeichnet sei (Beschwerdebegründung vom 7. August 2018 S. 3 f.).

    "ob die gestellten Beschäftigten bei der jeweiligen Dienstleistungsgesellschaft, insbesondere der Y GmbH, eingegliedert und zugleich bei der Charité ausgegliedert sind (vgl. BVerwG, Beschl. vom 22.09.2015 - BVerwG 5 P 12.14 )" (Beschwerdebegründung vom 7. August 2018 S. 17 f.).

  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11

    Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
    bb) Die Beschwerde legt die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch insoweit nicht dar, als sie einen Widerspruch zwischen der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15. August 2012 - 7 ABR 24.11 - (BAGE 143, 20 Rn. 30 ff.) annimmt, das den von der Charité an die Y GmbH gestellten Beschäftigten ein Wahlrecht bei den Betriebsratswahlen in der Y GmbH zugesprochen hatte.
  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 5 PB 14.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 5 PB 9.18

    Ausschluss der Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte eines Personalrats in

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
    Dies bedeutet, dass nach Maßgabe von § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG - neben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Gemeinsamen Senats - nur Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte divergenzfähig sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 6 PB 42.13 - juris Rn. 11, vom 20. September 2018 - 5 PB 9.18 - juris Rn. 14 und vom 30. April 2019 - 5 PB 4.19 - Rn. 2).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14

    Heilung eines unwirksamen Beschlusses über den Antrag auf Ausschließung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 5 PB 14.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 5 PB 1.18

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu der Einstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 5 PB 1.18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.2014 - 6 PB 42.13

    Vorlage einer Liste über geeignete behinderte Bewerber bzgl. Bewerbungsgesprächs

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
    Dies bedeutet, dass nach Maßgabe von § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG - neben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Gemeinsamen Senats - nur Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte divergenzfähig sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 6 PB 42.13 - juris Rn. 11, vom 20. September 2018 - 5 PB 9.18 - juris Rn. 14 und vom 30. April 2019 - 5 PB 4.19 - Rn. 2).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
    Da ein Gehörsverstoß nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2020 - 2 WNB 8.20

    Impfpflicht bei Soldaten

    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Beschlusses und mit den Gründen bereits ergangener einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substanziiert auseinandersetzt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 und vom 8. April 2020 - 2 WNB 2.20 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 5 PB 2.19

    Rügepräklusion im Kostenfreistellungsverfahren

    Im Fall der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet § 78 Abs. 2 PersVG LSA i.V.m. § 92a Satz 2 und § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 2 ArbGG, dass in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Verletzung dieses Anspruchs und deren Entscheidungserheblichkeit dargelegt wird (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Soweit die Beschwerde darüber hinaus auch eine Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts nach § 78 Abs. 2 PersVG LSA i.V.m. § 87 Abs. 2 Satz 1, § 83 Abs. 1 ArbGG geltend macht, so muss ihr in dieser Hinsicht schon deshalb der Erfolg versagt bleiben, weil gemäß § 78 Abs. 2 PersVG LSA i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 2, § 72 Abs. 2 Nr. 3 und § 92a Satz 2, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG die Zulassung der Rechtsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren hierauf nicht gestützt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 31.01.2024 - 5 PB 9.23
    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 14.19

    Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 15.19

    Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 11.19

    Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 13.19

    Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 10.19

    Verweigerung der Zustimmung zur befristeten (Weiter-)Beschäftigung einer

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 17.19

    Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.06.2021 - 5 PB 10.20

    Mitbestimmungsrecht bei Übertragung eines spitz nach Besoldungsgruppe A 15 BBesO

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 16.19

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 27.19

    Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen

  • BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 12.19
  • BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 18.19

    Nichtzulassungsbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen

  • BVerwG, 23.06.2021 - 5 PB 6.20

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

  • OVG Sachsen, 11.06.2020 - 6 A 67/19

    Gewerbeerlaubnis; Widerruf; Unzuverlässigkeit; ungeordnete Vermögensverhältnisse;

  • BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22

    Entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen

  • BVerwG, 01.09.2020 - 5 PB 19.19

    Berechtigung des Teilpersonalrats zur Anrufung der Einigungsstelle nach § 66 Abs.

  • BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21

    Geltendmachung eines absoluten Rechtsbeschwerdegrundes; Verfassungsrechtlich

  • BVerwG, 16.06.2022 - 5 PB 18.21

    Verletzung personalvertretungsrechtlicher Amtspflichten zugleich als

  • BVerwG, 13.01.2022 - 5 PB 9.21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der allein geltend gemachten

  • BVerwG, 10.08.2023 - 5 PB 7.23
  • BVerwG, 11.12.2019 - 5 PB 20.19

    Darlegungsanforderungen an einen behaupteten Gehörsverstoß im Zusammenhang mit

  • BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 28.19

    Streit um die Verweigerung der Zustimmung zu einer beabsichtigten Übertragung

  • BVerwG, 21.06.2023 - 5 PB 8.22

    Darlegung eines grundsätzlichen Klärungsbedarfs i.R. der Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die truppendienstgerichtliche Bestätigung einer

  • BVerwG, 08.04.2020 - 2 WNB 2.20

    Zurückhaltung bei Äußerungen innerhalb des Dienstes; Grenzen der Meinungsfreiheit

  • BVerwG, 02.06.2022 - 5 PB 10.21

    Ordnungsgemäße Besetzung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz

  • VGH Bayern, 25.08.2022 - 10 ZB 22.1284

    Teilnahme per Videokonferenz

  • BVerwG, 02.12.2019 - 5 PB 8.19

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • BVerwG, 17.06.2022 - 5 PB 15.21

    Darlegungsanforderungen an eine Beschwerdebegründung i.R.e.

  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 10 ZB 21.1095

    Ausweisung eines Sexualstraftäters in die Türkei

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